Musterwiderspruch I: Angleichung auf A13Z und Anhebung der Beförderungsämter
Es ist ein großer Erfolg der GEW, dass die Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I der Besoldungsgruppe A 12 in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A13 überführt werden. Leider werden aber unsere Forderungen nicht gänzlich erfüllt. Ein Stufenplan ist weder notwendig, noch entspricht er entsprechend des Gutachtens von Prof. Brinktrine den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Zudem wird die Studienratszulage ohne rechtliche Rechtfertigung weiterhin nicht gezahlt. Das gilt ach für das Lehramt Sonderpädagogik. Die entsprechende Anhebung der Beförderungsämter steht noch ganz aus.
Die von der GEW NRW geführten verwaltungsgerichtlichen Musterklageverfahren sind weiterhin beim Oberverwaltungsgericht anhängig. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht weiterhin aus. Deshalb empfehlen wir, den Widerspruch einzulegen.
Musterwiderspruch II: Amtsangemessene Besoldung für Beamtinnen und Beamte
Auch hier liegen bereits einige Gerichtsentscheidungen vor, die den Gesetzgebern Aufträge zur Änderung der Besoldung auftragen. Zwar sind einige Anpassungen in NRW erfolgt, derzeit kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichen, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben an eine amtsangemessene Alimentation zu genügen. Zur Sicherung etwaig bestehender Rechte raten wir daher auch dieses Jahr zur Einlegung des Widerspruchs.
Bei Fragen wendet euch bitte an unser Rechtsschutzteam.